Der Verdienstausfall für Selbstständige ist bei einer Infektion durch das Infektionsschutzgesetz gesichert. Was nun für uns erst seit der Corona-Krise bekannt ist, war bis dahin auch schon gesetzlich geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Wenn Du arbeiten willst aber nicht kannst?!
Aktuell hast Du vielleicht, wie viele andere Selbstständige und Freiberufler, ein großes Problem. Als Dienstleister:
- erfährst Du gerade lauter Auftragsabsagen?
- werden Deine Termine gestrichen oder verschoben?
- sind Deine Veranstaltungen abgesagt?
Ab Donnerstag früh, 19.03.2020 um 00:00 Uhr bleiben nach aktuellem Stand alle Geschäfte außer notwendige Bedarfe geschlossen. Alle diese Maßnahmen führen dazu, dass sich das soziale Leben immer mehr in die eigenen Vier-Wände verlagert. Für Dich als Selbstständiger und Freiberufler ist das Arbeiten im Homeoffice kein Novum. Jedoch ist es kompliziert, wenn Du arbeiten willst, jedoch nicht kannst bzw. darfst.
Förderprogramme für Dich in Form von Krediten sind zwar da aber:
Wie bereits für Dich und Dein Unternehmen aufbereitet, hat die Bundesregierung schon Gelder in Form von KFW-Krediten bereitgestellt. Im Gespräch mit vielen Geschäftspartnern habe ich allerdings erfahren, dass die Auszahlung der Kredite als Soforthilfe bei vielen erst nach knapp 4 Wochen beginnt. Auch erfüllst Du vielleicht gar nicht die umfangreichen Voraussetzungen und/oder Dir erscheint es gar nicht sinnvoll für Umsatzeinbrüche und weiterlaufende Betriebskosten einen Dich zusätzlich belastenden Kredit aufzunehmen. Ich habe für Dich recherchiert unter welchen Umständen Du Anspruch auf einen Verdienstausfall hast.
Nur bei Infektion gibt es Geld!
Der Verdienstausfall für Selbstständige und deren Beschäftigte ist im § 56 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Nun ist Corona zwar neu, jedoch ist es nicht die einzige meldepflichtige Krankheit. Die Liste der meldepflichtigen Krankheiten findest Du im §6 des IfSG. Hier ein kleiner Auszug:
- Botulismus
- Cholera
- Diphtherie
- humane spongiforme Enzephalopathie (außer familiär-hereditärer Formen)
- akute Virushepatitis
- enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Keuchhusten
- Masern
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
- Milzbrand
- Mumps
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Typhus abdominalis oder Paratyphus
- Windpocken
- zoonotische Influenza
Generell muss Du das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, die nicht eh schon nach dem §6 IfSG meldepflichtig ist, melden. Diese Fragen sind zu klären:
- Bist Du als Selbstständiger, Unternehmer oder einer Deiner Mitarbeiter mit dem Corona-Virus infiziert?
- Wurde und wird für Dich eine Quarantäne angeordnet?
Dann erst kannst Du Deinen Verdienstausfall für Selbstständige nach §56 IfSG geltend machen. Wenn Du nachgewiesen mit dem Corona-Virus in erkrankt bist, stelle folgenden Antrag:
Konkretere Hilfen für Selbstständige vom Land Sachsen geplant
Der Verdienstausfall für Selbstständige und eine Soforthilfe, die Du durch Umsatzeinbußen oder Auftragsausfälle erleidest, wird derzeit vom Land Sachsen geprüft. Heute gerade am 17.03.2020 gab es in der Mittagszeit eine Pressekonferenz der sächsischen Regierung, die sich diesem Problem und der kurzfristigen unbürokratischen Hilfe im Laufe des Nachmittags mit ausgewählten Verbandsvertretern stellt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Für diese Art der Entschädigung und gegebenenfalls einer Ausfalldeckung wende Dich bitte direkt ans Land Sachsen und hier an das zuständige Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Vorreiter für eine solche Soforthilfe ist nach meinem jetzigen Infostand das Land Bayern. Dieses hat als erstes eine Sofortzahlung für Selbstständige und Freiberufler mit und ohne Mitarbeiter aufgesetzt. Nähere Infos findest hier.
[Update: 18.03.2020] Keine Soforthilfe für Selbstständige in Sachsen
Wie das Land Sachsen gestern Abend in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird es dem bayrischen Beispiel der unbürokratischen Soforthilfe nicht folgen. Für Kleinstunternehmer, wie Dich, werden stattdessen noch mehr Möglichkeiten zur Gabe von Darlehen geprüft. Diese sollen durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) vergeben werden.
So heißt es in der Pressemitteilung: „Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird.“
Land Sachsen, Pressemitteilung
Das dürfte für alle Solo-Selbstständigen und Freiberufler recht enttäuschend sein. Es bleibt nicht zu erwarten, dass diese Art von Darlehen, was ja auch grundsätzlich die KFW anbietet, mehr und besser in Anspruch genommen werden. Wenn Du, wie die viele Betroffene bis 100% Umsatzeinbußen und Auftragsabsagen bekommen hast, kannst Du nicht wissen und planen, wann Deine volle Auftragskraft zurückkehrt. Das ist oft von vielen Faktoren abhängig.
Mit den sich weiter verschärfenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung, ist davon auszugehen, dass die Durststrecke zur Kunden- und Auftragsgewinnung mehrere Monate anhält. Eine Rückkehr zur bisher gekannten Normalität und damit zur Arbeitsroutine ist nicht absehbar.
Nun greift der Bund ein
Mit dem 18.03.2020 morgens hast Du sicher schon in den Nachrichten gehört, dass Minister Olaf Scholz sich dafür ausgesprochen hat, einen Nothilfe-Fonds bzw. weitere Maßnahmen für Solo-Selbstständige und Freiberufler anzubieten. Diese Maßnahmen sind in Erarbeitung und ich werde Dich hier auf dem Laufenden halten.
[Update 23. März 2020] Viele Bundesländer und der Bund richten Soforthilfen ein
Per Datum heute hat der Bund umfangreiche Hilfsmaßnahmen für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmen und ihre Mitarbeiter beschlossen. Beim Bundesministerium für Finanzen gibt es einen ersten Überblick. Auch einige Bundesländer stellen Soforthilfen für Solo-Selbstständige zur Verfügung. Nach Bundesländern gibt es aktuell folgenden Stand:
- Das Land Berlin bietet per Online-Antrag ab 27. März 2020 bis zu 5000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern. Es stehen Gelder für insgesamt 20000 Zuschüsse zur Verfügung.
- Das Land Brandenburg setzt es analog dem Land Berlin um. Neben Darlehen soll es ab Mittwoch, dem 25.3.2020 auch nicht rückzahlbare Zuschüsse geben. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 EUR,
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR
- Sachsen unterstützt über die SAB mit zinsfreien Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahre, 3 Jahre davon tilgungsfrei. Unternehmer müssen verschiedene Auflagen erfüllen und Nachweise erbringen. Desweiteren stehen KFW-Kredite über die Hausbanken bzw. frei wählbare Finanzierungspartner zur Verfügung. Es werden keine nicht rückzahlbaren Zuschüsse gezahlt. Desweiteren stehen ab 30.03.2020 in Sachsen bei der SAB die Mittel des Bundes als Zuschuss zur Beantragung zur Verfügung. Die SAB weist allerdings aktuell auf Überlastungen beim Seitenaufruf auf. Als bitte Geduld haben.
- Sachsen-Anhalt: Zum einen informiert die Handwerkskammer Ihre Mitglieder sehr umfangreich über Hilfen in der Corona-Krise. Kredite gibt es über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt.
- Das Bundesland Thüringen hat heute die Beantragung für Soforthilfen für Selbstständige und, damit das Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft freigeschaltet.
- Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach aktueller Recherche keine konkreten Hilfen. Lediglich eine Pressemeldung weist auf eine mögliche Unterstützung hin.
- Das Saarland stellt einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss des Landes von 3.000 bis 10.000 Euro als Investition für das Überleben kleiner und mittelständischer Unternehmen zur Verfügung.
- Das Land Hessen unterstützt mit Krediten und Bürgschaften. Weitere Infos dazu hier.
- Das Land Hamburg plant einen Zuschuss für Solo-Selbständige in Höhe von 2.500 Euro und für Unternehmen in Höhe von 5.000 bis max. 25.000 Euro.
- Das Land Bremen greift Selbstständigen mit Soforthilfen im Schnellverfahren bis 5.000 Euro unter die Arme. Generell sind bis zu 20.000 Euro möglich. Bei der BAB, der Förderbank für Bremen und Bremerhaven gibt es hier das Corona-Soforthilfe-Programm. Anträge sind bereits ab heute möglich.
- Niedersachsen stellt folgende Hilfen zur Verfügung.
- Das Bundesland Baden-Württemberg unterstützt die Wirtschaft vor Ort mit Zuschüssen und Krediten.
- Unterstützung für Unternehmen im Bundesland Nordrhein-Westfalen erfolgt durch Kredite.
- Rheinland-Pfalz startet Kreditprogramme über die Bürgschaftsbank.
- Das Land Schleswig-Holstein steht den Unternehmen mit diesen umfangreichen Leistungen bei.
[Update: 31. März 2020] Probleme bei der SAB Sachsen
Es ist nicht weiter verwunderlich, dass der ein oder andere gar nicht auf die Seite der SAB Sachsen kommt. Seit Montag Früh ist immer wieder dort Land unter. Zahlreiche UnternehmerInnen haben versucht Anträge auszufüllen bzw. die Seite zu besuchen. Wer mal durch kam, musste sich einen Zugang zulegen, wenn der nicht schon z.B. für das Soforthilfe-Darlehen angelegt war. Und es gab bzw. gibt noch ein Problem. Wer technisch schon einen Antrag im Portal hinterlegt hat, sieht die Antragsformulare für den Zuschuss gar nicht. Nach meinem Kenntnisstand ist das bei der SAB gerade in Klärung. Desweiteren möchte ich darauf hinweisen, dass die SAB Anträge besser mit Windows zu bearbeiten sind, anstatt mit Apple Geräten.
Mit Coaching langfristig in die Zukunft investieren
Natürlich hoffe ich, dass alle diese Corona bedingten Ausfälle und Umsatzeinbußen schnellstmöglich behoben werden. Wir sitzen alle in einem Boot, was bedeutet, dass wir uns gegenseitig unterstützen und helfen müssen. Während der Krise unterstütze ich potentielle Interessenten und meine Kunden bei der Team- und Personalentwicklung. Das kann z. B. sein, dass Du:
- Hilfe dabei brauchst Deine Mitarbeiter und deren Arbeitsplätze im Homeoffice neu zu strukturieren.
- wegen der turbulenten Zeiten Unterstützung beim Stress- und Selbstmanagement für Dich und Deine Mitarbeiter benötigst
- gerade einen massiven Ein- und Umbruch erlebst, den Du mit mir in einem Coachingprozess begleitend besprechen willst.
Gern kannst Du mich für ein persönliches Gespräch kontaktieren.